Massnahmen / Strafen

Die Schulhaus-Strafe

Die Hausordnung der Schule Wiesenau ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. ErstklässlerInnen werden in den ersten Schulwochen von der Schulleitung und vom Hauswart in die Regeln eingeführt.

Alle Lehrkräfte sind verpflichtet und berechtigt, Massnahmen zu ergreifen, wenn sich Kinder nicht an die Hausordnung halten – auch wenn das Kind nicht in die eigene Klasse geht.

Kontakt

Schulsekretariat
Bahnhofplatz 8
9430 St. Margrethen

Telefon: 071 744 41 88
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