SchülerInnen mit intensivem oder spezifischem sonderpädagogischem Förderbedarf werden in Sonderschulen unterrichtet.
Die Förderung erfolgt aufgrund der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes, möglichst in Anlehnung an den Lehrplan der Volksschule.
Sonderschulung beinhaltet spezielle schulische, therapeutische, aber auch sozialpädagogische Angebote.
Eine Sonderschulung beginnt frühestens ab Kindergartenalter und dauert maximal bis zum 20. Altersjahr.
Ziel ist eine berufliche und gesellschaftliche Eingliederung.