Urlaubs-Regelung
Jokertage (persönliche Halbtage)
Jedem Jugendlichen stehen zwei freie Halbtage pro Schuljahr als Jokertage zur Verfügung. Die Eltern ersuchen die Klassenlehrkraft mindestens drei Tage vor dem gewünschten freien Tag schriftlich um Urlaub für ihr Kind.
Das Formular für dieses Gesuch kann hier heruntergeladen werden.
Es kann aber auch auf einem A4-Blatt geschrieben werden und muss folgende Punkte beinhalten:
Es kann aber auch auf einem A4-Blatt geschrieben werden und muss folgende Punkte beinhalten:
– Name und Vorname der Schülerin oder des Schülers
– Datum des Halbtagbezugs
– Angabe ob es sich um den Vor- oder den Nachmittag handelt
– Datum und Unterschrift der Eltern
– Es muss keine Begründung für die Abwesenheit angegeben werden.
Die Klassenlehrkraft kann dem Jugendlichen Hausaufgaben geben, verpasster Stoff muss nachgearbeitet werden.