Absenzen-Regelung

Vorgehen bei Abwesenheit vom Schulunterricht

Abmeldung vom Unterricht bei Krankheit

Jugendliche, die wegen Krankheit nicht zur Schule kommen können, müssen von ihren Eltern vor Unterrichtsbeginn telefonisch, wenn möglich mit der Angabe der voraussichtlichen Abwesenheitsdauer, abgemeldet werden. Es gelten folgende Abmeldezeiten:

   Vormittag: 07.00 – 07.20
   Nachmittag: 13.20 – 13.30

Telefon Schulhaus: 071 / 747 58 20

Es werden keine Abmeldungen vom Unterricht per Microsoft Teams akzeptiert.
Die Lehrperson / die Schulleitung kann ein ärztliches Zeugnis verlangen, wenn ein Kind während drei oder mehr Tagen nicht zur Schule kommt.

 

Schriftliche Entschuldigung der Absenz

Jedes Fehlen vom Unterricht muss mit einer schriftlichen Entschuldigung, versehen mit einer Unterschrift der Eltern, begründet werden.
Arzttermine sind nach Möglichkeit auf Zeiten ausserhalb des Unterrichts zu legen. Falls dies nicht möglich ist, ist die Klassenleehrperson vorgängig schriftlich durch die Eltern zu informieren.

 

Unentschuldigte Absenzen

Unentschuldigte Absenzen müssen von der Klassenlehrkraft an die Schulleitung gemeldet werden. Im St. Gallischen Volksschulgesetz (Artikel 97) steht, dass der Schulrat den Eltern wegen nicht oder nicht zureichend entschuldigter Absenzen ihres Kindes büssen kann. Die Ordnungsbusse beträgt pro versäumten Schulhalbtag wenigstens CHF 200.–.

 

Dispens im Sportunterricht

Verletzungsbedingte Absenz im Sportunterricht: Die Schülerinnen und Schüler haben in der Sportlektion grundsätzlich anwesend zu sein und der Lehrkraft für Arbeiten zur Verfügung zu stehen. Wer an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Sportstunden nicht teilnehmen kann, hat ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen.
 

Kontakt

Schulsekretariat
Bahnhofplatz 8
9430 St. Margrethen

Telefon: 071 744 41 88
info@schulestm.ch