Basierend auf der Verordnung über den Schulärztlichen Dienst des Kantons St. Gallen (sGS 211.21) sind die öffentlichen Schulen verpflichtet einen schulärztlichen Dienst einzurichten. Der Schulrat hat dafür einen oder mehrere Schulärzte* zu wählen. Diesem Dienst obliegt es die körperliche und seelische Gesundheit der Schulkinder zu erhalten und zu fördern, Gesundheitsstörungen frühzeitig zu erkennen sowie in Fragen der Gesundheitserziehung ärztliche Beratung zu leisten.
Reihenuntersuchungen
Die Kinder werden erstmals im Frühling vor dem Eintritt in die Primarschule von einem gewählten Schularzt* auf ihren allgemeinen Gesundheitszustand und insbesondere auf ihre körperliche Schulreife untersucht. Weitere ordentliche Untersuchungen finden im Verlauf des fünften und des achten Schuljahres statt. Die Untersuchungen sind laut Volksschulgesetz für jedes schulpflichtige Kind obligatorisch und werden von der Schulgemeinde bezahlt.
Die Eltern können die Untersuchungen auch bei einem Privatarzt* ihrer Wahl durchführen lassen. In diesem Fall müssen die Kosten von den Eltern übernommen werden. Die erfolgten Untersuchungen sind zur Kontrolle auf der entsprechenden Schularztdienst-Karte einzutragen.
Impfungen
Anlässlich dieser Reihenuntersuchungen überprüft die gewählte Schularztperson anhand des Impfausweises jeweils auch den Impfschutz der Kinder. Bei Bedarf gibt sie Empfehlungen an die Eltern, die jeder Impfung zustimmen müssen. Sie stützt sich dabei auf den gesamtschweizerisch gültigen Impfplan des Bundesamtes für Gesundheitswesen. Bei Impfaktionen für die ganze Bevölkerung (z.B. Kinderlähmung) kann der Schulrat die klassenweise Teilnahme der SchülerInnen anordnen. Alle Impfungen werden nur nach vorheriger Orientierung der Eltern und mit deren Einverständnis vorgenommen. Über Einzelheiten des Impfablaufes werden die Eltern jeweils durch die Klassenlehrperson informiert.
Bitte bewahren Sie den Impfausweis Ihres Kindes sorgfältig auf!
Aufnahme in die Schulzahnpflege
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt die Schulzahnpflege. Für die Wahl des Zahnarztes wird den Eltern der neu eingetretenen Kindergartenkinder sowie sämtlichen Neuzugezogenen jeweils im November das Formular Zahnarztwahl / Schulzahnpflege verteilt. Die Zahnarztwahl wird danach in der Schülerverwaltung erfasst. Ein Kind bleibt in Kontrolle des einmal gewählten Zahnarztes bis zur Beendigung der Schulpflicht. Ein allfälliger Zahnarztwechsel ist auf jeden Fall umgehend dem Schulsekretariat zu melden.
Die Eltern verpflichten sich:
Untersuchung / Behandlung beim Schulzahnarzt*
Untersuchung / Behandlung beim Privatzahnarzt*
* es gilt gleichzeitig die weibliche Form