Das lokale Förderkonzept der Schule St.Margrethen beschreibt die Verfahren und Abläufe zur Bewilligung und Zuweisung zu den verschiedenen Massnahmen. Erste Ansprechperson ist in jedem Fall die Klassenlehrperson. Für Abklärungen arbeitet die Schule St.Margrethen eng mit dem Schulpsychologischen Dienst in Rebstein zusammen.
Kontakt
Schulsekretariat
Bahnhofplatz 8
9430 St. Margrethen