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Schulgesundheit

 

Schulärztlicher Dienst

Basierend auf der Verordnung über den Schulärztlichen Dienst des Kantons St. Gallen (sGS 211.21) sind die öffentlichen Schulen verpflichtet einen schulärztlichen Dienst einzurichten. Der Schulrat hat dafür einen oder mehrere Schulärzte* zu wählen. Diesem Dienst obliegt es die körperliche und seelische Gesundheit der Schulkinder zu erhalten und zu fördern, Gesundheitsstörungen frühzeitig zu erkennen sowie in Fragen der Gesundheitserziehung ärztliche Beratung zu leisten. 


Reihenuntersuchungen
 

Die Kinder werden erstmals im Frühling vor dem Eintritt in die Primarschule von einem gewählten Schularzt* auf ihren allgemeinen Gesundheitszustand und insbesondere auf ihre körperliche Schulreife untersucht. Weitere ordentliche Untersuchungen finden im Verlauf des fünften und des achten Schuljahres statt. Die Untersuchungen sind laut Volksschulgesetz für jedes schulpflichtige Kind obligatorisch und werden von der Schulgemeinde bezahlt.

Die Eltern können die Untersuchungen auch bei einem Privatarzt* ihrer Wahl durchführen lassen. In diesem Fall müssen die Kosten von den Eltern übernommen werden. Die erfolgten Untersuchungen sind zur Kontrolle auf der entsprechenden Schularztdienst-Karte einzutragen.


Impfungen

Anlässlich dieser Reihenuntersuchungen überprüft die gewählte Schularztperson anhand des Impfausweises jeweils auch den Impfschutz der Kinder. Bei Bedarf gibt sie Empfehlungen an die Eltern, die jeder Impfung zustimmen müssen. Sie stützt sich dabei auf den gesamtschweizerisch gültigen Impfplan des Bundesamtes für Gesundheitswesen. Bei Impfaktionen für die ganze Bevölkerung (z.B. Kinderlähmung) kann der Schulrat die klassenweise Teilnahme der SchülerInnen anordnen. Alle Impfungen werden nur nach vorheriger Orientierung der Eltern und mit deren Einverständnis vorgenommen. Über Einzelheiten des Impfablaufes werden die Eltern jeweils durch die Klassenlehrperson informiert.


Bitte bewahren Sie den Impfausweis Ihres Kindes sorgfältig auf!

 

Schulzahnpflege

Die Schule hat, basierend auf der Schulzahnpflegeverordung des Kantons St. Gallen sowie deren Nachträgen (sGS 213.13 SZpV), den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Die Schulzahnpflegeverordnung umfasst eine jährliche Untersuchung des Gebisses; die Orientierung über eine gesunde Ernährung; die Anleitung zur Mundhygiene und zur richtigen Zahnpflege, sowie die Orientierung der Eltern über Zahnschäden und nicht normale Zahnstellungen. Vor Ende der Schulzeit wird eine Bissflügel-Röntgenaufnahme erstellt. (Art.19, 1 u. 2, SZpV).

Aufnahme in die Schulzahnpflege
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt die Schulzahnpflege. Für die Wahl des Zahnarztes wird den Eltern der neu eingetretenen Kindergartenkinder sowie sämtlichen Neuzugezogenen jeweils im November das Formular Zahnarztwahl / Schulzahnpflege verteilt. Die Zahnarztwahl wird danach in der Schülerverwaltung erfasst. Ein Kind bleibt in Kontrolle des einmal gewählten Zahnarztes bis zur Beendigung der Schulpflicht. Ein allfälliger Zahnarztwechsel ist auf jeden Fall umgehend dem Schulsekretariat zu melden.

Die Eltern verpflichten sich:

  • Zur Überwachung der Zahnpflege, wie von den Schulzahnärzten empfohlen. 
  • Dass die Kinder beim Schulzahnarzt pünktlich und selbstverständlich mit gereinigten Zähnen zur Untersuchung erscheinen. 
  • Zur Zahlung der allfälligen Behandlungskosten. 

Untersuchung / Behandlung beim Schulzahnarzt*

  • Die Kinder werden einmal jährlich vom gewählten Schulzahnarzt aufgeboten und untersucht. 
  • Für die Beförderung des Kindes zum Zahnarzt haben die Eltern zu sorgen. 
  • Die Kosten der Untersuchung gehen zu Lasten der Schule St. Margrethen. 
  • Den Schülerinnen und Schülern stehen alle von der Schule gewählten Schulzahnärzte zur Verfügung.  
  • Die Eltern werden über die Untersuchungsergebnisse schriftlich orientiert. 
  • Bei einem Befund können die Eltern direkt dem Schulzahnarzt den Auftrag zur Behandlung erteilen. 
  • Die Kosten für Behandlungen gehen vollumfänglich zu Lasten der Eltern. 

Untersuchung / Behandlung beim Privatzahnarzt*

  • Das Formular „Bestätigung Untersuchung beim Privatzahnarzt“ erhalten die Eltern im November mit der Elterninformation. 
  • Die Eltern organisieren die Untersuchung selbständig. 
  • Die Kosten der Untersuchung und der Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 
  • Die durchgeführte Untersuchung ist auf dem Formular „Bestätigung Untersuchung beim Privatzahnarzt“ bis spätestens Ende Februar der Lehrperson oder im Sekretariat vorzulegen. 

* es gilt gleichzeitig die weibliche Form

Kontakt

Schulsekretariat
Bahnhofplatz 8
9430 St. Margrethen

Telefon: 071 744 41 88
info@schulestm.ch